Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Web-App „Gigadmin“ unter app.gigadmin.ch.
1. Geltungsbereich, Definitionen und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung (SaaS) „Gigadmin“ (nachfolgend „Gigadmin“), die über das Internet im Webbrowser bereitgestellt wird.
1.2. Vertragspartner des Kunden ist:
Daniel Frey
Breitackerstrasse 34
8542 Wiesendangen
Schweiz
support@gigadmin.ch
(nachfolgend „Anbieter“).
1.3. Die AGB gelten ausschliesslich für das vom Anbieter angebotene Produkt „Gigadmin“. Eine Verwaltungs- und Planungssoftware für Musiker, Bands, Ensembles, Orchester, DJs, Alleinunterhalter, Kabarettisten und alle allgemein auftretenden Künstler, im privaten, sowie auch im professionellen Bereich. Diese AGB regelt das Vertragsverhältnis mit den Kunden des Anbieters im genannten Anwendungsbereich.
1.4. Diese AGB differenzieren zwischen zwei Kundengruppen:
- Unternehmer (B2B): Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Verbraucher / Konsumenten (B2C): Natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschliessen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5. Begriffe Kunde und Benutzer
- Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die Lizenzen für einzelne Gruppen kostenpflichtig abonniert, die AGB akzeptiert und die Bezahlung durchführt. Der Kunde ist auch Vertragspartner.
- Benutzer (User): Die natürliche Person, welche sich im Gigadmin mit einem Benutzerkonto registriert hat um die Software tatsächlich zu nutzen.
1.6. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschliesslich an Kunden die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz oder innerhalb der Europäischen Union (EU) haben und das 18. Altersjahr vollendet haben.
1.7. Das Angebot des Anbieters ist ausschliesslich auf private oder gewerbliche Nutzung ausgerichtet.
1.8. Kunden, die Dienstleistungen von „Gigadmin“ in Anspruch nehmen, anerkennen damit diese AGB. Der Kunde kann die jeweils aktuelle Fassung der AGB jederzeit unter www.gigadmin.ch einsehen.
1.9. Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde wird per E-Mail jeweils über Änderungen der AGB informiert. Ihm wird zudem eine aktuelle Fassung der AGB zugesandt. Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail den Änderungen der AGB schriftlich widerspricht.
1.10. Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Technische Voraussetzungen & Bereitstellung als Web-App
2.1. Die Software wird vom Anbieter ausschliesslich als Cloud-Dienst (Software-as-a-Service, SaaS) über das Internet bereitgestellt. Es erfolgt keine physische Lieferung von Datenträgern und kein Download einer installierbaren Desktop- oder Mobile-App.
2.2. Der Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung des Gigadmin erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören insbesondere eine stabile Breitband-Internetverbindung sowie die Nutzung eines aktuellen, vom Anbieter unterstützten Webbrowser (z. B. aktuelle Versionen von Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox oder Microsoft Edge) mit aktivierten Cookies und JavaScript.
2.3. Der Anbieter entwickelt den Gigadmin laufend weiter, um Sicherheit, Stabilität und Funktionsumfang zu optimieren. Ein Anspruch des Benutzers auf die Aufrechterhaltung der Kompatibilität mit veralteten Browserversionen, bestimmten Betriebssystemen oder spezifischen Hardware-Konfigurationen besteht nicht.
3. Registrierung
3.1. Für die Nutzung des Gigadmin ist die Erstellung eines Benutzerkontos (Registrierung) erforderlich. Die Registrierung ist nur voll geschäftsfähigen natürlichen Personen oder juristischen Personen erlaubt. Der Benutzer ist verpflichtet, alle im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben.
3.2. Jeder Benutzer darf pro Person, Unternehmen oder Organisation nur ein einziges Benutzerkonto erstellen. Die Erstellung von Konten unter Verwendung von temporären E-Mail-Adressen (Wegwerf-E-Mails) oder automatisierten Skripten ist untersagt.
3.3. Die Zugangsdaten (insbesondere das Passwort) sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Benutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto eingeleitet werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
3.4. Nach erfolgreicher Erstregistrierung stellt der Anbieter dem Benutzer eine Plattform zur Verfügung in welcher der Benutzer eine oder mehrere Künstlergruppen (Organisationseinheiten als Gruppen) verwalten kann.
3.5. Der Gigadmin ist in Gruppen organisiert. Für jede Künstlergruppe (Band, Orchester, Ensemble sowie auch Alleinunterhalter) muss eine Gruppe zu derer Verwaltung erstellt werden. Mehrere Benutzer können Mitglied einer oder mehrerer Gruppen sein.
3.6. Der Benutzer der eine Gruppe im Gigadmin erstellt ist automatisch Besitzer (Owner) der Gruppe und besitzt die Owner-Rechte. Zur Gruppe können weitere Benutzer eingeladen und als Mitglieder hinzugefügt werden.
3.7. Jede neu erstellte Gruppe erhält eine einmalige Testphase mit einer kostenlosen Pro-Lizenz für 30 Tage. Die Weiterverwendung erfordert eine kostenpflichtige Verlängerung von 30 Tagen oder einem Jahr. Erstellte Gruppen, welche nicht zahlungspflichtig verlängert werden, werden nach Ablauf der Pro-Lizenz automatisch zur Free-Lizenz gestuft. Der Funktionsumfang und die Anzahl der Daten werden dann auf ein Minimum eingeschränkt.
Bereits zu viel erfasste Daten werden dabei nicht gelöscht, sind aber nicht mehr veränderbar jedoch noch lesbar. Neue Daten können dann nicht mehr für diese Gruppe erfasst werden. Sie stehen nach der kostenpflichtigen Verlängerung wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
Jedes Mitglied einer Gruppe kann die kostenpflichtige Verlängerung der Pro-Lizenz durch Bezahlung durchführen.
3.8. Nach der Registrierung erhält der Benutzer bereits eine erste Gruppe „Benutzergruppe“ welche fest mit dem Benutzer verbunden ist. Diese Gruppe dient zur persönlichen Nutzung und kann zum Beispiel zur Organisation als Alleinunterhalter verwendet werden. In dieser Gruppe können keine weiteren Benutzer hinzugefügt werden. Die Benutzergruppe kann nicht gelöscht werden, es sei denn, der Benutzer löscht sein Benutzerkonto auf dem Gigadmin.
Die Benutzergruppe erhält nach der Registration eine Pro-Lizenz für 30 Tage. Diese kann wie die anderen Gruppen kostenpflichtig verlängert werden. Wird die Benutzergruppe nicht verlängert, wird diese nach Ablauf automatisch von der Pro-Lizenz zur Free-Lizenz gestuft. Der Funktionsumfang und die Anzahl der Daten werden dann auf ein Minimum eingeschränkt.
Bereits zu viel erfasste Daten werden dabei nicht gelöscht, sind aber nicht mehr veränderbar jedoch noch lesbar. Neue Daten können dann nicht mehr für diese Gruppe erfasst werden. Sie stehen nach der kostenpflichtigen Verlängerung wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
Nur der Benutzer dieser „Benutzergruppe“ kann die kostenpflichtige Verlängerung der Pro-Lizenz durch Bezahlung durchführen.
3.9. Erfasste Daten einer Gruppe können nicht auf andere Gruppen übertragen werden und bilden eine Einheit mit der Gruppe.
3.10. Keine automatische Verlängerung: Die kostenlose Testphase mit der Pro-Lizenz der einzelnen Gruppen endet nach Ablauf der 30 Tage automatisch, ohne dass es einer Kündigung durch den Benutzer bedarf. Nach Ablauf der Testphase wird der Funktionsumfang auf ein Minimum der „Free-Lizenz“ eingeschränkt. Dem Benutzer entstehen durch den reinen Ablauf der Testphase keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Die in der 30-tägigen Testphase mit der Pro-Lizenz erstellten Daten bleiben bestehen. Deren Zugriffsumfang jedoch auf den der „Free-Lizenz“ definierten Funktionsumfang reduziert.
Eine ausdrückliche Kündigung ist daher nicht notwendig.
3.11. Möchte der Benutzer Gruppen in Gigadmin nach Ablauf der kostenlosen Testphase weiter nutzen, muss er aktiv ein kostenpflichtiges Abonnement gemäss Ziffer 4 dieser AGB erwerben.
4. Vertragsschluss bei kostenpflichtigen Abonnements
4.1. Die Präsentation und Bewerbung der kostenpflichtigen Tarife auf der Webseite oder innerhalb des Gigadmin stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Benutzer, ein Gruppenabonnement zu bestellen.
4.2. Bezahlvorgang: Vor dem Auslösen der Bezahlung werden dem Benutzer alle kostenrelevanten Kerndaten (Tarif, Laufzeit, Preis in CHF) zusammenfassend angezeigt. Durch das Anklicken des Bezahlen-Buttons gelangt der Benutzer auf die Bezahlungsseite von Stripe. Die Bezahlung selbst wickelt der Benutzer sicher über Stripe ab. Nach der Bezahlung in Stripe gibt dem Benutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ab.
Der Gigadmin wird dann von Stripe informiert, dass die Bezahlung erfolgt ist und verlängert das Abo der entsprechenden Gruppe um die vereinbarte Dauer.
Über Stripe gelangen keine persönlichen Angaben sowie auch keine Kreditkarten-informationen zum Gigadmin beziehungsweise zum Anbieter!
4.3. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter den kostenpflichtigen Funktionsumfang der jeweiligen Gruppe innerhalb des Gigadmin unmittelbar nach erfolgreicher Autorisierung der Zahlung durch Stripe für den Benutzer freischaltet.
Der Benutzer wird mit der Bezahlung einer kostenpflichtigen Lizenzverlängerung zum Kunden.
5 Widerrufsrecht (Exklusiv für B2C-Kunden in der EU)
5.1. Für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
5.2. Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) haben bei Abschluss eines kostenpflichtigen Fernabsatzvertrags ein gesetzliches, 14-tägiges Widerrufsrecht.
5.3. Für die kostenfreie Registrierung sowie die 30-tägigen Testphasen neu erstellter Gruppen besteht kein Widerrufsrecht, da für den Nutzer keine Zahlungsverpflichtung entsteht.
5.4. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht des EU-Verbrauchers erlischt bei Verträgen über digitale Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags (Bereitstellung der kostenpflichtigen Pro-Lizenz der betroffenen Gruppe) begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragsausführung verliert.
6. Preise, Währung (CHF) und Zahlungsabwicklung via Stripe
6.1. Für die Nutzung der Gruppen im Gigadmin gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der manuellen Abo-Verlängerung aktuellen Preise, wie sie auf der Webseite oder direkt im Gigadmin ausgewiesen werden.
6.2. Kundendifferenzierte Preisauszeichnung:
Für Geschäftskunden (B2B) und für Verbraucher / Konsumenten (B2C) verstehen sich die Preise als Endpreise in Schweizer Franken (CHF).
Da der Anbieter die Umsatzgrenze für die obligatorische Mehrwertsteuerpflicht nach Schweizerischem Gesetz nicht erreicht und nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, wird auf den Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
6.3. Ausschliessliche Vertragswährung:
Sämtliche Tarife, Rechnungen und Zahlungsabwicklungen erfolgen ausnahmslos in Schweizer Franken (CHF).
6.4. Fremdwährungshinweis für internationale Kunden:
Kunden mit Wohnsitz oder Firmensitz ausserhalb der Schweiz (insbesondere im EU-Raum), deren Bankkonto oder Kreditkarte auf Euro oder eine andere Fremdwährung lautet, werden in CHF belastet. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Wechselkurse oder Bankgebühren. Eventuelle Währungsumrechnungsgebühren, Bearbeitungsspesen oder Verluste durch Kursschwankungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden und werden von dessen kartenausgebendem Institut bzw. dessen Bank erhoben.
6.5. Zahlungsdienstleister Stripe:
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschliesslich digital über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. bzw. Stripe, Inc.). Der Kunde ermächtigt Stripe, den geschuldeten Betrag für die gewählte Abrechnungsperiode (z. B. 30 Tage oder Jahr) im Voraus einzuziehen. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Stripe, die der Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs akzeptiert.
6.6. Ein kostenpflichtiges Abonnement der jeweiligen Gruppe im Gigadmin wird erst freigeschaltet, nachdem Stripe den erfolgreichen Eingang der Zahlung bestätigt hat. Schlägt die Zahlung fehl (z. B. wegen mangelnder Deckung oder einer ungültigen Kreditkarte), wird das Abonnement nicht aktiviert bzw. verlängert.
7. Nutzungsrechte und Lizenzumfang
7.1. Der Anbieter räumt dem Benutzer ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die jeweils im Voraus bezahlte Laufzeit beschränktes Recht ein, den Gigadmin bestimmungsgemäss über einen kompatiblen Webbrowser zu nutzen.
7.2. Der Gigadmin verbleibt im ausschliesslichen Eigentum und Urheberrecht des Anbieters. Es ist dem Benutzer untersagt, die Software oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu übersetzen oder Dritten unbefugt (entgeltlich oder unentgeltlich) zugänglich zu machen.
8. Pflichten und Verantwortung des Benutzers
8.1. Der Benutzer verpflichtet sich, den Gigadmin nicht missbräuchlich, zweckentfremdet oder entgegen den Bestimmungen dieser AGB sowie geltendem Recht zu nutzen.
8.2. Der Benutzer trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte, Daten und Dokumente, die er im Gigadmin hochlädt, verarbeitet oder speichert. Das Hochladen von schädlichem Code (Viren, Malware, Trojaner), rechtswidrigen, rassistischen, diskriminierenden oder Urheberrechte Dritter verletzenden Inhalten ist strengstens untersagt. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Datennutzung durch den Kunden beruhen.
9. Daten-Hosting in der Schweiz, Datenkategorie und Datenschutz
9.1. Serverstandort Schweiz: Der Anbieter sichert verbindlich zu, dass das Hosting des Gigadmin sowie sämtliche vom Kunden eingegebenen Anwendungs- und Personendaten ausschliesslich in einem zertifizierten Rechenzentrum in der Schweiz erfolgt.
9.2. Datenkategorie: Über den Gigadmin werden ausschliesslich gewöhnliche Geschäfts-, Nutzungs- und Nutzerdaten verarbeitet. Die Verarbeitung von besonders schützenswerten Personendaten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes oder von besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. medizinische/Gesundheitsdaten, religiöse Ansichten, biometrische Daten oder gewerkschaftliche Zugehörigkeiten) ist nicht vorgesehen und wird vom Anbieter nicht unterstützt.
9.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) sowie – sofern Kunden aus der Europäischen Union betroffen sind – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ergänzende Details regelt die separate Datenschutzerklärung des Anbieters.
9.4. Auftragsverarbeitung (AVV im B2B): Für Geschäftskunden (B2B), die über den Gigadmin personenbezogene Daten ihrer eigenen Kunden oder Mitarbeiter verarbeiten, schliessen die Parteien separat einen gesetzlich erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der die Details der technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) regelt.
9.5. Datensicherung: Der Anbieter führt regelmässige Datensicherungen nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Diese dienen ausschliesslich der Wiederherstellung des Gesamtsystems im Falle eines Systemausfalls. Ein individueller Anspruch des Benutzers auf Wiederherstellung versehentlich gelöschter oder korrumpierter Daten besteht nicht. Die Datensicherung erfolgt ohne Gewähr für die Vollständigkeit oder fehlerfreie Wiederherstellbarkeit der Daten.
9.6. Haftungsausschluss: Die Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten oder Programmen sowie deren Wiederherstellung wird vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Anbieter den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Im Falle einer Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag der vom Kunden für die letzte aktuellste Verlängerung einer Pro-Lizenz einer Gruppe gezahlten Vergütung.
10. Verfügbarkeit und Gewährleistung
10.1. Der Anbieter bemüht sich um eine bestmögliche, hohe Verfügbarkeit des Gigadmin. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.
10.2. Von der geschuldeten Verfügbarkeit ausgenommen sind:
- Geplante Wartungsfenster, die dem Benutzer rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vorher) im Gigadmin mittels Banner angekündigt werden und vorzugsweise zu nutzungsarmen Zeiten (z. B. am Wochenende oder nachts) durchgeführt werden.
- Unvorhersehbare technische Störungen, die ausserhalb des Machtbereichs des Anbieters liegen (z. B. Ausfälle des Internet-Backbones, Störungen beim Internet-Provider des Kunden, Fehler im Webbrowser des Benutzers oder Fälle höherer Gewalt).
10.3. Der Anbieter behebt reproduzierbare technische Mängel des Gigadmin innerhalb angemessener Frist. Eine weitergehende Gewährleistung für spezifische wirtschaftliche Erfolge oder die absolute Fehlerfreiheit der Software wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10.4. EU-Update-Pflicht (B2C): Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU gewährleistet der Anbieter die Bereitstellung der gesetzlich erforderlichen Sicherheits- und Aktualisierungs-Updates während aktiven, bezahlten Pro-Lizenzen von Gruppen im Gigadmin, um die vertragsgemässe Funktion des Gigadmin aufrechtzuerhalten.
10.5. Support und Kundendienst
- Der Anbieter stellt dem Benutzer für Anfragen zur Nutzung des SaaS-Produkts sowie zur Meldung von Systemfehlern einen technischen Support zur Verfügung. Der Support erfolgt ausschliesslich in digitaler Textform über die E-Mail-Adresse support@gigadmin.ch. Ein Anspruch auf telefonischen Support, Live-Chat oder Vor-Ort-Service besteht nicht.
- Der Support steht zu den regulären Geschäftszeiten des Anbieters zur Verfügung. Diese sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ), ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage am Sitz des Anbieters in der Schweiz sowie der 24. und 31. Dezember.
- Der Anbieter bemüht sich, eingehende Support-Anfragen innerhalb von 48 Stunden während der regulären Geschäftszeiten zu beantworten (Reaktionszeit). Diese Zeitangabe dient als Richtwert und stellt keine rechtlich bindende Garantie für eine Antwort- oder Fehlerbehebungszeit dar.
- Der Benutzer ist verpflichtet, bei der Meldung von Fehlern eine möglichst präzise Beschreibung des Problems (inklusive Fehlermeldungen, Screenshots und Schritten zur Reproduktion) zu liefern, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder den Verlust von Daten wird – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich und für alle Anspruchsgrundlagen ausgeschlossen.
11.2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut oder vertrauen darf), ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen, bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt bestehen.
12. Keine automatische Verlängerung, Ablauf und Datenlöschung
12.1. Kein Kündigungszwang: Sämtliche kostenpflichtigen Abonnements werden für eine feste, im Voraus bezahlte Laufzeit (z. B. 30 Tage oder ein Jahr) abgeschlossen. Die Abonnements verlängern sich nie automatisch. Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist daher nicht erforderlich.
12.2. Das Abonnement der jeweiligen Gruppe des Gigadmin endet automatisch mit Ablauf der im Voraus bezahlten Periode, sofern der Kunde das Abonnement nicht vor Ablauf des letzten Tages der aktuellen Laufzeit durch eine erneute, aktive Zahlung via Stripe manuell für eine weitere Periode verlängert.
12.3. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit einer Gruppe ohne erneute Zahlung wird der Funktionsumfang auf die Free-Lizenz zurückgestuft und die Anzahl Datensätze der einzelnen Module reduziert. Dem Benutzer bleibt für eine begrenzte Übergangszeit ein reiner Lesezugriff erhalten, um seine Daten zu exportieren, sofern die technischen Gegebenheiten dies zulassen.
12.4. Unwiderrufliche Datenlöschung: Hat sich der Benutzer über einem Jahr nicht mehr im System eingeloggt und ist er nicht mehr Mitglied einer sich in der Pro-Lizenz verlängerten Gruppe, ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet (unter Berücksichtigung des nDSG und der DSGVO), sämtliche vom Benutzer im Gigadmin gespeicherten Daten und Inhalte unwiderruflich von den Schweizer Servern zu löschen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Daten nach Ablauf dieser Frist besteht nicht.
12.5. Datenlöschung durch den Benutzer: Der Benutzer hat die Möglichkeit seine Benutzerdaten und alle seine erfassten Daten unwiderruflich auf den Schweizer Servern zu löschen.
Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Daten nach der Löschung besteht nicht.
Die Löschung kann nicht vollzogen werden, wenn der Benutzer „Besitzer (Owner)“ von Gruppen ist, in welchen noch andere Benutzer als „Mitglieder“ aufgeführt sind.
Der Benutzer muss dann zuerst den Besitz der jeweiligen Gruppe an ein anderes Mitglied abtreten oder die jeweiligen Gruppen zuerst löschen. Die Löschung der Benutzerdaten kann dann erfolgen.
Daten innerhalb Gruppen dessen Besitz an ein anderes Mitglied übertragen wurde, werden nicht gelöscht. Die Verantwortung der Daten dieser Gruppe liegt dann beim neuen gruppenbesitzenden Benutzer.
13. Online-Streitbeilegung (Zwingend für EU-Verbraucher)
13.1. Gemäss EU-Recht ist der Anbieter verpflichtet, Verbraucher aus der EU auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) hinzuweisen. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: europa.eu.
13.2. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Änderungen der AGB
14.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
14.2. Da Verträge nicht automatisch verlängert werden, gelten veränderte AGB jeweils für die neu abgeschlossene bzw. neu bezahlte Abo-Periode der jeweiligen Gruppe im Gigadmin. Der Kunde wird beim Bezahlvorgang der manuellen Verlängerung auf die jeweils aktuell gültigen AGB ausdrücklich hingewiesen und muss diese vor Abschluss der Zahlung akzeptieren. Für die kostenlose Testphase gelten die AGB zum Zeitpunkt der Registrierung.
15. Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
15.2. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt: Soweit Bestimmungen nicht Bestandteil der AGB geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.3. Gegenüber Unternehmern (B2B) gilt: Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in der Schweiz.
15.4. Für Verbraucher / Konsumenten (B2C):
- Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz: Für sämtliche Streitigkeiten gilt Schweizer Recht. Der Konsument kann wahlweise an seinem eigenen Wohnsitz oder am Sitz des Anbieters klagen.
- Kunden mit Wohnsitz in der EU: Es gilt das Recht des Wohnsitzlandes des EU-Verbrauchers, sofern die dortigen Verbraucherschutzgesetze zwingende, für den Konsumenten vorteilhaftere Bestimmungen enthalten (Günstigkeitsprinzip). Der EU-Verbraucher kann Klagen an seinem eigenen Heimatgerichtsstand erheben.
Stand AGB: Juli 2026